Praktikumsregel: Technische Universität Dortmund
Bauingenieurwesen (B.Sc.) · Dortmund
- Vorpraktikum
- verpflichtend
- Wochen vor Studienbeginn
- 4 Wochen
- Praktikum insgesamt
- 4 Wochen
- Frist
- Grundpraktikum vor Studienbeginn empfohlen; das ganze Baupraktikum (4 Wochen) muss vor der Anmeldung zu den Prüfungen der Module ab dem 4. Fachsemester nachgewiesen sein.
- Regelstand
- Praktikumsrichtlinie PO 2026 (ab Studienbeginn WiSe 2026/27, Stand Mai 2026) · geprüft am 2026-10-22
Art
Baupraktikum: 2 Wochen Grundpraktikum + 2 Wochen Aufbaupraktikum
Zulassungsvoraussetzung: Nein
Anerkannte Tätigkeiten
- Praktische Tätigkeiten vor Ort in der Bauausführung
- Alternativ Produktvorbereitung in einer Werkstatt
Einschränkungen
- Bauausführende Betriebe der Bauhauptgewerke
- KEIN Straßenbau, Kanalbau, Garten- und Landschaftsbau
- In der Regel innerhalb Deutschlands; Ausland nach Absprache mit den Praktikumsbeauftragten
Anerkennung
4 Wochen (160 Stunden), davon 2 Wochen Grund- und 2 Wochen Aufbaupraktikum. Am Stück oder in zwei Zeiträumen à 2 Wochen, auch bei 2 Unternehmen; kürzere Abschnitte sind unzulässig. Das Aufbaupraktikum kann ebenfalls vor dem Studium angerechnet werden.
Hinweise
Geprüft 2026-10-22 an der Praktikumsrichtlinie PO 2026 (gilt ab Studienbeginn WiSe 2026/27; laut Fakultät „voraussichtlich“, maßgeblich ist die in Kraft getretene Prüfungsordnung). Die alte Regel (PO 2014: 120 Stunden am Stück, Frist 6. Fachsemester) gilt nur für frühere Jahrgänge.
Bestätigte Programme für diese Regel
Der Match ist eine Orientierung, keine Zusage und keine Anerkennung durch das Praktikantenamt.