Praktikumsregel: Hochschule Hannover
Wirtschaftsingenieur Maschinenbau (B.Sc.) · Hannover
- Vorpraktikum
- verpflichtend
- Wochen vor Studienbeginn
- 8 Wochen
- Praktikum insgesamt
- 8 Wochen
- Frist
- Vorpraktikum soll bis zum Studienantritt absolviert sein; der Nachweis über die gesamten 8 Wochen muss spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 4. Semesters (1. März bzw. 20. September) vorliegen.
- Regelstand
- Zulassungsordnungen · geprüft am 2026-10-22
Art
Vorpraktikum
Zulassungsvoraussetzung: Nein
Anerkannte Tätigkeiten
- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (maschinell und von Hand)
- Einblicke in die betrieblichen Arbeitsprozesse
- Automatisierungstechnik (CNC-Maschinen und automatische Fertigungslinien)
- Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
Anerkennung
Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung, der Nachweis darf aber später erbracht werden. Der Praktikumsbetrieb muss weder Ausbildungs- noch Meisterbetrieb sein, die Betriebsgröße spielt keine Rolle, und das Praktikum darf geteilt und in mehreren Unternehmen abgeleistet werden – deutlich liberaler als etwa die LUH, die einen von IHK oder Handwerkskammer anerkannten Betrieb verlangt. Vollzeit erforderlich; bei 50% Teilzeit verdoppelt sich die Dauer. Angerechnet werden ein einschlägiges FOS-Praktikum (Klasse 11, z.B. Metalltechnik) oder eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung.
Hinweise
Fakultät II: 8 Wochen Vorpraktikum mit denselben technischen Bereichen wie im Maschinenbau – anders als bei der Variante Elektrotechnik der Fakultät I sind hier keine wirtschaftlichen Bereiche als Ersatz vorgesehen.
Bestätigte Programme für diese Regel
Der Match ist eine Orientierung, keine Zusage und keine Anerkennung durch das Praktikantenamt.