Praktikumsregel: Hochschule Hannover
Mechatronik (B.Sc.) · Hannover
- Vorpraktikum
- verpflichtend
- Wochen vor Studienbeginn
- 6 Wochen
- Praktikum insgesamt
- 6 Wochen
- Frist
- Vorpraktikum muss bis zum Beginn des 3. Semesters komplett absolviert sein; es müssen nicht alle Bereiche abgedeckt werden.
- Regelstand
- Zulassungsordnungen · geprüft am 2026-10-22
Art
Vorpraktikum
Zulassungsvoraussetzung: Nein
Anerkannte Tätigkeiten
- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (z.B. Formung)
- Grundfertigkeiten der Verarbeitung (Schaltungsaufbau, Verdrahtung, Löten)
- Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
- Automatisierungstechnik (Fertigungstechniken)
- Einblicke in betriebliche Arbeitsprozesse (Arbeitsvorbereitung, Projektabwicklung)
Anerkennung
Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung, der Nachweis darf aber später erbracht werden. Der Praktikumsbetrieb muss weder Ausbildungs- noch Meisterbetrieb sein, die Betriebsgröße spielt keine Rolle, und das Praktikum darf geteilt und in mehreren Unternehmen abgeleistet werden – deutlich liberaler als etwa die LUH, die einen von IHK oder Handwerkskammer anerkannten Betrieb verlangt. Vollzeit erforderlich; bei 50% Teilzeit verdoppelt sich die Dauer. Angerechnet werden ein einschlägiges FOS-Praktikum (Klasse 11, z.B. Metalltechnik) oder eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung.
Hinweise
Fakultät I (Elektro- und Informationstechnik): 6 Wochen Vorpraktikum. Es müssen nicht alle Bereiche abgedeckt werden.
Bestätigte Programme für diese Regel
Der Match ist eine Orientierung, keine Zusage und keine Anerkennung durch das Praktikantenamt.