Praktikumsregel: Hochschule Hannover
Energietechnik und Informationstechnik (B.Sc.) · Hannover
- Vorpraktikum
- verpflichtend
- Wochen vor Studienbeginn
- 6 Wochen
- Praktikum insgesamt
- 6 Wochen
- Frist
- Vorpraktikum muss bis zum Beginn des 3. Semesters komplett absolviert sein; es müssen nicht alle Bereiche abgedeckt werden.
- Regelstand
- Zulassungsordnungen · geprüft am 2026-10-22
Art
Vorpraktikum
Zulassungsvoraussetzung: Nein
Anerkannte Tätigkeiten
- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (z.B. Formung)
- Grundfertigkeiten der Verarbeitung (Schaltungsaufbau, Verdrahtung, Löten)
- Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
- Automatisierungstechnik (Fertigungstechniken)
- Einblicke in betriebliche Arbeitsprozesse (Arbeitsvorbereitung, Projektabwicklung)
Anerkennung
Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung, der Nachweis darf aber später erbracht werden. Der Praktikumsbetrieb muss weder Ausbildungs- noch Meisterbetrieb sein, die Betriebsgröße spielt keine Rolle, und das Praktikum darf geteilt und in mehreren Unternehmen abgeleistet werden – deutlich liberaler als etwa die LUH, die einen von IHK oder Handwerkskammer anerkannten Betrieb verlangt. Vollzeit erforderlich; bei 50% Teilzeit verdoppelt sich die Dauer. Angerechnet werden ein einschlägiges FOS-Praktikum (Klasse 11, z.B. Metalltechnik) oder eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung.
Hinweise
Fakultät I: 6 Wochen Vorpraktikum. Für den Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik sind zusätzlich wirtschaftliche Bereiche möglich (Logistik, Grundlagen des betrieblichen Handelns, Organisationsstruktur). Für Angewandte Mathematik sowie Technisches Informationsdesign ist kein Vorpraktikum nötig.
Bestätigte Programme für diese Regel
Der Match ist eine Orientierung, keine Zusage und keine Anerkennung durch das Praktikantenamt.